In der Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und Bischof Gerhard von Würzburg wird Seßlach (als zu Würzburg gehörend) erwähnt: "Sesselbach".
Papst Bonifatius IX. erneuert die Inkorporation der Pfarrkirchen von Kitzingen und Kleinochsenfurt in das Würzburger Stift.
Der Burggraf von Nürnberg tritt das Patronatsrecht an den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn gegen die gleichen Rechte über die Pfarreien Hof, Schorrnweisach und Obernsee ab.
Herzog Swantibor I. versichert dem Hochstift Würzburg das Vorkaufsrecht für seine fränkischen Besitzungen, indem er sie dem Bischof in Obhut übergibt.
Der Würzburger Bischof und das Domkapitel wollen von Swantibor I. von Stettin die Stadt Königsberg für eine Summe von 21000 Gulden zurück kaufen. Sie verpflichten sich, die Summe in vier Raten in Nürnberg zu zahlen. Das Kapitel gibt das Schloss Pottenstein als Pfand.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau verleiht Alzenau stadtähnliche Rechte.
Der Würzburger Bischof schickt einen Brief nach Stettin, in dem er mitteilt, dass er bis zum 11.11.1395 Antwort gibt, ob er in der Lage ist, die Raten für den Rückkauf Königsbergs vom Herzog von Stettin zu zahlen.
In das Domkapitel werden nur noch Mitglieder aus edelfreien Geschlechtern aufgenommen, die durch den Papst bestätigt werden.
Das Ende der Einigkeit im Domkapitel zeichnet sich schon ab, den gemeinsamen Tisch behält man vorerst aber noch bei.
Die Zahl der Kanoniker wird auf 34 festgelegt.