Kaiser Karl IV. befiehlt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, das Stift in Schmalkalden und dessen Leute auf Verlangen zu schirmen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe beauftragt einen Pfarrer, die Nonnen des Kitzinger Benediktinerinnenklosters dazu zu bringen, die Äbtissin Anna anzuerkennen, der sie den Gehorsam bislang verweigert hatten.
Kaiser Karl IV. nimmt das Kollegiatstift Herrieden in seinen besonderen Schutz.
Es wird ein Augustinerkloster durch die Stiftung Kunigunds von Sternberg, der Tochter von Dietz Truchsess von Wetzhausen, vor der Stadt gegründet.
1363 erweitert ein kaiserliches Privileg die Immunität des Klosters auch auf die eigenwirtschaftlich betriebenen Höfe, die Grangien, und sagt dem Kloster darüber hinaus auch das Recht eines eigenen Gerichtsstandes vor dem Kaiser zu.
Es wird ein Lehrer für das Kloster St. Stephan nachgewiesen.
Papst Urban V. erlaubt die Gründung eines Augustinerklosters in Lauda. Lauda gehört zur Würzburger Diözese.
Kaiser Karl IV. hat das Kloster Ebrach in seinen Schutz genommen und verbietet Gerlach von Hohenlohe, es in irgendeiner Weise zu beschweren.
Dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe wird erlaubt, zur Tilgung der Schulden des Stifts 50000 Pfund Heller von den Gottesgaben in Stadt und Bistum und zusätzlich eine Steuer und Bede zu erheben. Aussteller der Urkunde sind die Würzburger Stifte Dom, Haug, Neumünster, St. Burkhard, St. Stephan und das zu den Schotten.
Das Würzburger Stift Neumünster und sein Dekan Peter bewilligen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe 4500 Pfund Heller zur Tilgung der hochstiftischen Schulden. Da das Stift aber so viel Geld nicht besitze, werden Bestimmungen darüber getroffen, wie die Summe zu beschaffen sei.