Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe übergibt das Haus zum Greifen in Würzburg an das Würzburger Stift Neumünster, dem dieses von alters her gehört habe.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg (am 15.10.), 20 Jahre lang jährlich eine Steuer und Bede zu erheben: Eine Vermögenssteuer von 1 Schilling Heller je Pfund Heller und eine Herdstättensteuer von 10 Schilling Heller. Das Hofgesinde des Bischofs, seine Schultheißen, alle Stifter und Klöster der Stadt samt ihrem Gesinde und weitere Amtsträger des Stifts sind aber davon befreit. Neubürger sollen in den kommenden sechs Jahren nur halb so viel Steuern entrichten. Der Handel mit und Ausschank von fremden Getränken in der Stadt soll verboten sein. Auf drei Jahre soll die Steuer, geschätzt auf 5000 Gulden, dem Stift zufallen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg stiftet einen Vergleich zwischen Stift und Stadt Ansbach.
Die Kapelle des Schöntaler Hofes wird eingeweiht und dazu ein Ablass gewährt.
Bei der Stiftung eines Jahrtags durch Marschall Heinrich im Augustinerkloster finden Schüler Erwähnung. Diese sollen mit zwölf Priestern, die wohl Klosterangehörige sind, das Seelgedächtnis halten.
Hilpolt III. gründet gemeinsam mit seinem Sohn ein Chorherrenstift zu Hilpoltstein.
1373 kann Ebrach seinen Gerichtsbereich abermals erweitern, als es dem Kloster durch einen Kaufvertrag mit den Herren von Windeck gelingt, Centfreiheit für alle Klosterhintersassen und -güter, auch alle künftigen Erwerbungen eingeschlossen, innerhalb des Centgebietes Burgebrach zu erreichen.
Es gibt eine Kapelle der Schmiede und Wagner in der Klosterkirche.
Es gibt eine Orgel in der Klosterkirche.
Die Kartäuser sind in Nürnberg nachweisbar.