Die Regeln der Beginen in Wertheim werden aufgestellt. Demnach werden acht geeignete ehrbare Jungfrauen oder Witwen mit Zustimmung des Grafen und des Wertheimer Pfarrers aufgenommen in das "Willige Armenhaus". Sie dürfen keinen eigenen Besitz haben außer ihren Kleidern und ihrem Bett. Sie haben eine Oberste unter sich zu wählen, der die anderen Gehorsam schuldig sind. Monatlich hat eine Frau die Kirche zu besorgen und zwei sollen das Almosen in der Stadt einsammeln. Jeder Kranke in Wertheim hat Anspruch auf Pflege durch die Beginen. (Laut Engel: Kirchliche Verwaltung lautet das Datum 18.6.1438.)
Für das Spital war ein "Spitalmeister" verantwortlich.
Das in den 20-er Jahren des 15. Jahrhunderts zu Neustadt errichtete Spital, das anfangs in bischöflichem Besitz gewesen zu sein scheint, überträgt der Würzburger Bischof Sigismund von Sachsen am 25.1.1442 an den Rat der Stadt, und zwar die "gantzen gewalt und macht" darüber; er befiehlt dem Rat "vnserem Spital daselbsten" getreulich vorzustehen und ihm ein oder zwei Bürger als "bawleuth" beizugeben, die dem Spitalmeister mit Rat und Tat beistehen sollen. Außerdem erhält der Rat die Befugnis, sich jährlich vom Spitalmeister Rechnung legen zu lassen oder zwei bzw. drei Mann zu diesem Zweck abzuordnen. Bei Untauglichkeit des Spitalmeisters aus Krankheits- oder anderen Gründen darf der Rat einen anderen einsetzen, "sooft es nottut". Im zweiten Teil der Urkunde über das städtische Spital räumt der Würzburger Bischof dem Rat das Recht ein, wenn ein Schöffe stürbe oder sonst "untugenlich" würde, einen oder auch mehrere, soviel gebraucht würden, an dessen (deren) Stelle zu setzen. Das bedeutet, dass das Prinzip der Kooptation nunmehr auch den Ratsbürgern von Neustadt, die die Schöffen stellten, zugestanden wird, wodurch die alteingesessenen, patrizischen Familien eindeutig bevorzugt werden.
Das Eberner Jungfrauenhaus wird etwa 1457 von der Jungfrau Sophia Paffendorferin für Jungfrauen und Witwen errichtet und auf dem Kirchhof neu erbaut. Im gleichen Jahr befreit es der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach von Steuer und Fron. Alle Jungfrauen bekommen allsonntaglich aus einem Fond Johanns von Helb sieben Pfennige ausbezahlt.
Das Seel- bzw. Altensitzhaus wird erwähnt.
Nach der Zerstörung durch die Hussiten 1430 wurde das Spital in der Vorstadt um 1460 als Unterkunft für zwölf Pfründner mit angebauter Kapelle wiedererrichtet.
In einer bischöflichen Bestätigung von 1462 für das damals im Bau befindliche Spital wird darauf hingewiesen, dass dieses von Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach errichtet werde. Darin wird auch den Stiftern ein Ablass gewährt, den Stiftungsgütern die (später wieder aufgehobenen) Steuerfreiheit eingeräumt und verfügt, dass aus bischöflichem Besitz ein Baugrund zur Verfügung gestellt werde.
Rechts vom Weg nach Eyrichshofen auf dem "Siechenanger" steht ein Siechenhaus. Diesem Haus der "Sondersiechen" vermachte Johann von Helb 1463 zwei Gulden.
In Volkach ist ein städtisches Siechenhaus und Seelhaus belegt.
Es gibt eine bürgerliche Stiftung für Arme und Kranke.