Für Berneck ist keine Stadtrechtsurkunde überliefert. Der Zeitpunkt der Stadterhebung lässt sich jedoch auf die Jahre 1350-1357 eingrenzen. Am 31.8.1350 hatte Burggraf Johann II. im Ehevertrag zwischen seinem Sohn Friedrich und Elisabeth von Meißen u.a. die "Veste Bernek" als Sicherheit für die Heimsteuer seiner Schwiegertochter eingesetzt. Als der zur Regierung gekommene Burggraf Friedrich V. am 18.11.1357 den von seinem Vater abgeschlossenen Ehepakt bestätigte, ist ausdrücklich von der "Veste und Stat zu Bernek" als Pfandobjekt für seine Gemahlin die Rede.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
König Karl IV. verleiht Baiersdorf das Stadtrecht, das Marktrecht und das Gerichtsrecht.
Neustadt bei Coburg erhält wohl in Form von Statuten die Schweinfurter Stadtrechte.
Königshofen hat wohl seit 1354 Stadtrechte.
1355 wird der Sitz der Deutschherrenkommende Prozelten zur Stadt erhoben und bekommt Blutgerichtsbarkeit.
Bewidmung von Spalt mit Stadtrecht.
Hasloch entwickelt sich nie zur Stadt.
Bei der Stadterhebung Haslochs gehört der Ort der Grafschaft Wertheim und war höchstens an das Erzstift Mainz verpfändet.
Kaiser Karl IV. gestattet dem Erzbischof von Mainz, den Ort Hasloch zur Stadt zu erheben und dort eine Burg zu errichten.