Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Prichsenstadt auch das Recht auf einen Wochenmarkt.
Kaiser Karl IV. will sein Stammland in Luxemburg und das Kronland in Böhmen durch eine Landbrücke verbinden. Deshalb erfolgt kurz nach dem Kauf auch die Stadterhebung Prichsenstadts. Karl übergibt Prichsenstadt alle Rechte und Freiheiten der Stadt Sulzbach.
Kaiser Karl IV. gewährt Niederstetten das Gelnhäuser Stadtrecht.
Kaiser Karl IV. erlaubt Gottfried von Hohenlohe, Haltenbergstetten zur Stadt auszubauen, Mauern, Stock und Galgen zu errichten und gibt im alle weltliche Gerichtsbarkeit dort. Die zukünftige Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Mönchberg erhält das Stadtrecht, jedoch ist dessen Erhaltung und Ausbildung gescheitert.
Laut Lorenz Fries kauft König Wentzel "Brisendorf" und erhält von seinem Vater Karl IV. die Rechte, daraus eine Stadt zu machen und ein Halsgericht einzurichten.
Zur Ausbildung eines bestimmten Stadtrechts ist es nicht gekommen. Seit der Ort zum Fürstentum Brandenburg-Ansbach gehört, gelten die in diesem Land eingeführten Rechtsbestimmungen.
In einer Urkunde des Tristram von Czenne, Richter zu Schwabach, ist bereits am 9.8.1371 von der "Stat ze Swabach" die Rede.
Kaiser Karl IV. erlaubt Kraft von Hohenlohe und dessen Erben, vor ihrer Feste Kirchberg eine Stadt zu bauen, diese zu ummauern, dort einen Wochenmarkt abzuhalten und Stock und Galgen zu errichten.
Gerlach von Hohenlohe erlangt das kaiserliche Privileg, Hornberg zur Stadt auszubauen, einen Wochenmarkt abzuhalten sowie Stock und Galgen zu errichten. Die Rechte wurden allerdings aus finanziellen Gründen nie eingelöst.