Die Grafen von Hohenlohe erlangen das Recht, Gailnau zur Stadt auszubauen. Aufgrund finanzieller Probleme wird dieses Recht aber nie eingelöst.
Kirchenlamitz erhält von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg das Stadtrecht.
Wohl kurz vor oder im Jahr 1379 kommt es zur Stadterhebung. In der älteren Literatur werden auch die Daten 1383 und 1452 genannt. Eine Stadtrechtsverleihung ist jedoch nicht erwiesen.
Stadtrechtsverleihung durch Kaiser Karl IV.
Kaiser Karl IV. freit die Stadt Freudenberg und verleiht ihr die Rechte der Stadt Wertheim.
Der Ort wird nun "Ludwigstadt" genannt, da nach der Stadterhebung das Grundwort "dorf" durch "stadt" ersetzt wird.
Der Ort erhält das Stadtrecht von Kaiser Karl IV.
Das Stadtrecht wird nach Genehmigung König Wenzels durch die Grafen von Wertheim verliehen.
Es kommt zur Stadterhebung. Laut Fries ist diese Erhebung schon zu Zeiten Karls IV. erfolgt, aber auch er kann nur auf einen Beleg in einer Urkunde König Wenzels verweisen.
Teuschnitz wird vom Bamberger Bischof Lampert von Brunn zur Stadt erhoben. Den Teuschnitzer Bürgern wurden "alle freiheit, recht undt gewohnheit vollkumentlich", wie sie andere bischöfliche Städte und besonders die Stadt Kronach besaßen, gewährt.