Als erster Richter zu Hersbruck ist Konrad I. Schenk von Reicheneck, der mächtigste Grundherr des Pegnitzgebietes, nachgewiesen.
König Ludwig IV. verpfändet Konrad und Gottfried von Hohenlohe die Stadt Feuchtwangen für 3000 Pfund Heller. Besonders genannt sind Gericht und Steuer.
Konrad, Ludwig und Gottfried von Hohenlohe versprechen einigen Rothenburger Bürgern, in der Stadt einen neuen Richter anstelle des alten (Wortwin von Zimmern) einzusetzen.
Graf Ludwig von Rieneck-Grünsfeld, der wahrscheinlich als Vogt der Mainzer Kirche damals die Zent zur Eich als Lehen hat, überlässt dem Deutschen Orden alle rieneckischen Rechte an den Leuten in Burg und Stadt Prozelten sowie der anderen Orte der Zent zur Eich.
Hartmut von Kronberg trifft auf Geheiß von Götz und Else von Hohenlohe sowie Hedwig von Eberstein Bestimmungen über die Zentzugehörigkeit der Eigenleute und Landsiedler, die zur Veste Krautheim gehören.
Bei einer Einigung zwischen Graf Johann von Ziegenhain und seine Schwester Hedwig von Eberstein einerseits und Gottfried von Hohenlohe, seine Ehefrau Elisabeth und deren Schwester Künne andererseits wird die Gerichtsordnung Hartmanns von Kronberg für die Krautheimer Eigenleute bestätigt.
Schultheiß und Schöffen - von 1331 bis 1364 ausschließlich Bürgermeister, Schöffen und Rat - fungierten als Organe der bürgerlichen Gerichtsbarkeit.
Das Stift Fulda verkauft die Hälfte von Stadt und Gericht an die Herren von der Tann.
Es taucht in Aschaffenburg zum ersten Mal mit Heilmann Schwab ein Keller (Amt) auf.
1332 befindet sich Dietrich von Thüngen im Besitz von Stadt und Gericht Brückenau.