In Coburg gibt es ein Stadtgericht.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Konrad Grave von Gräfenberg Marktrecht und Blutbann nach dem Muster Nürnbergs.
Hoch- und Blutgericht treten neben das bereits bestehendes Niedergericht.
Die Halsgerichtsbarkeit wird durch Fürstbischof Albert I. von Eichstätt verliehen.
Kaiser Ludwig IV. verbietet Ludwig von Hohenlohe, die Bürger der Stadt Würzburg weiterhin vor hohenlohisches Gericht zu ziehen.
Privileg Kaiser Ludwigs IV.: Arnstein erhält das Evokationsrecht (eigenes Gericht) und einen Jahrmarkt.
Der Würzburger Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg verleiht der Stadt wohl ein eigenes Gericht und erlässt eine Stadtgerichtsordnung.
Der Würzburger Bischof verleiht die Zent und das Amt des Schultheißen in Fladungen an Heinrich von Fladungen und dessen Sohn Johannes.
Gottfried von Hohenlohe-Brauneck verkauft seinen Teil an der Stadt Kitzingen und des Dorfs Hoheim für 3000 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel. Es wird ein Wiederkaufsrecht um dieselbe Summe auf zehn Jahre vereinbart. Zudem wird bestimmt, dass Leute des Gottfried von Brauneck, die vor Kitzinger Gericht gezogen werden, vom dortigen Amtmann umgehend an das Gericht ihres Herrn verwiesen werden müssen. Von den 3000 Pfund Heller zahlt der Bischof laut Lorenz Fries die ersten 1500 Pfund Heller am 1.5.1336 und weitere 1000 Pfund am 25.9.1337. Am 22.11.1337 beurkundet Gottfried von Hohenlohe-Brauneck, dass der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel die Stadt Kitzingen für 3000 Pfund Heller aus der Pfandschaft gelöst hat.
Das Marktrecht und der Blutbann werden für den Schwiegersohn Konrad Graves von Gräfenberg, Berthold Hallervon Nürnberg, von König Karl IV. bestätigt.