König Karl IV. verleiht Baiersdorf das Stadtrecht, das Marktrecht und das Gerichtsrecht.
Graf Berthold von Henneberg verkauft seine Herrschaft Burg und Stadt Ebenhausen samt Zubehör (u.a. mit "zentt, zenttgerihten") für 4500 Pfund Heller an das Hochstift Würzburg.
Für Königsberg ist ein Gericht belegt.
Schloss, Stadt und Zent Königsberg gehen durch die Henneburger Erbtochter Sophie an den Markgrafen Albrecht von Brandenburg, Burggrafen von Nürnberg, über.
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Es werden ein Gericht in Lauf und ein Gericht in der Stadt Königshofen benannt.
1355 wird der Sitz der Deutschherrenkommende Prozelten zur Stadt erhoben und bekommt Blutgerichtsbarkeit.
Kaiser Karl IV. gestattet den Burggrafen von Nürnberg, Wunsiedel zu befestigen, dort ein Blutgericht einzusetzen, sowie einen Wochenmarkt abzuhalten.
Der Graf von Schwarzburg entscheidet einen Streit zwischen dem Markgrafen Friedrich von Meißen mit Burggraf Albrecht von Nürnberg wegen des hennebergischen Erbes. Dabei entscheidet er, dass die Vogtei bei Herrenbreitungen zu Schmalkalden gehört und mit Schmalkalden an den Markgrafen von Meißen verpfändet worden war. Unklar bleibt, ob Umpferstedt zu Heldburg oder zu Coburg gehört.
Die Cent Seßlach wird erstmals erwähnt.