In der Altstadt sind ein Vogt (= Richter) und Schöffen bezeugt.
Die Burggrafen von Nürnberg einigen sich mit der Reichsstadt Nürnberg unter anderem wegen der Streitigkeiten um einen Turm auf der Burg, der Stadtmauer, dem Gericht und dem Schultheißenamt.
Im Jahre 1392 verlieh Herzog Stephan III. von Bayern der Stadt Hilpoltstein und ihren Bürgern neben anderen Freiheiten vor allem das Recht, von einem eigenen Stadtgericht gerichtet zu werden mit der Bemerkung, dass nur mit Zustimmung des Rats der Bürger von der Herrschaft ein Richter gesetzt werden dürfe.
1392 wird erstmals ein von der Bürgerschaft gewälter Stadtrichter genannt, während sein Vorgänger noch burggräflicher Ministeriale war.
Graf Heinrich verpfändet den Brüdern Ritter Hans und Wetzel vom Stein sein Amt zu Schmalkalden (Gerichtsbarkeit) und die Vogteien Bernshausen und Britterode und verpflichtet sich zum Einlager.
Volkach (der Bürgermeister und die Bürger) verkündet, dass der "vest knecht" Karl Fer vom Berge die Stadt von allen Gerichten, seien es geistliche oder weltliche, befreit hat.
Laut dem ältesten Amorbacher Klosterurbar von 1395 müssen nach jeder Neuwahl eines Abtes der Schultheiß, der Centgraf, die Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde der Stadt Amorbach und der Vorstadt feierlich Huldigung leisten.
Die Stadt Nürnberg bestätigt den Erhalt des von den Burggrafen von Nürnberg an sie verpfändeten Schultheißenamtes, des Gerichts und des Zolls von Nürnberg für 6338 Gulden.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Bischof Gerhard von Schwarzburg belehnt den jüngeren Hans von Fladungen mit dem Centgericht Fladungens, brachte die Stadt also wieder in seinen Besitz.