Die Richtstätte des Hochgerichts befindet sich bis 1719 außerhalb der Stadtmauern auf dem "Galgenberg" zwischen den heutigen Stadtteilen Hammerstatt und Sankt Georgen.
In der vetterschen Oberamtsbeschreibung werden für 1732 als markgräfliche Beamte in der Stadt Schwabach der Oberamtmann, der Kastner und der Stadtrichter genannt. Die Zahl der Bürgermeister ist von zwei auf vier verdoppelt worden. Der Rat besteht nun aus acht alten und zwölf jungen Ratsherren.
Der Pranger beim Rathaus wird als "abgegangen und nicht mehr zu sehen" bezeichnet.
Die Stadt- und Gerichtsordnung bestimmt eine jährliche Selbstergänzung des Rates.
Georg Anton Wilhelmi ist Stadtschultheiß.
Erst durch einen Rezess von 1748 werden sämtliche Immunitäten dem Bamberger Fürstbischof überlassen, von diesem aber dem Domkapitel eine Entschädigung durch Anteil an den Revenüen zugestanden.
Zu Anfang des Jahres 1750 wird die Stadt Bamberg in vier Teile geteilt und jedem dieser Teile der ihm anliegende Bezirk einer der Immunitäten mit Vogteilichkeit inkorporiert. Jedem dieser neuen Stadtviertel wird ein Bürgermeister vorgesetzt, der sich bei Appellationen an die fürstliche Regierung wenden kann.
Eine wertheimische "Polizei-Gerichts-Ordnung" wird erlassen.
Eine Neuordnung von 1772 beseitigt das zwölfköpfige Schöffenkolleg und setzt einen Bürgermeister und drei Stadträte an seine Stelle.
Das Saalgericht des Klosters Amorbach hat Funktionen, die über den engeren Grundherrschaftsbereich der Abtei hinausgehen. Es ist mit 14 Schöffen besetzt, wovon sechs aus dem Kreis der Stadtgerichtsschöffen genommen werden sollen. Je zwei Schöffen sollten ferner die Orte Otterbach, Weilbach, Schneeberg und Neudorf aufbringen.