Die Schmälerung der Rechte des Rats gipfelt in der Verordnung vom 29.3.1773, die dem Stadtmagistrat jegliche eigene Gerichtsbarkeit abspricht. Das Oberamt hat nun die Gerichtsbarkeit auf dem Land und auch in der Stadt auszuüben.
Miltenberg erhält bereits 1773 einen Amtsvogt. Gleichzeitig wird das Amt des Stadtschultheißen beseitigt und das eines Polizeischultheißen eingerichtet
In Lichtenberg ist bis 1777 ein "Stadt- und Landrichter" nachweisbar, der offenbar zusammen mit dem Rat der Stadt (vier Bürgermeistern und acht Ratsmitgliedern) die Gerichrtsbarkeit im Amt Lichtenberg ausübte.
In Obernburg tagt das Gericht zum letzten Mal.
Der Hochgerichtsbereich umfasst folgende 9 Hochgerichtssprengel: Hochstift Bamberg besteht aus dem Centamt (Halsgericht) Enchenreuth, dem Centamt Kupferberg (Sitz Marktschorgast) mit den Halsgerichten Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktschorgast und Marktleugast, dem Centamt (Halsgericht) Stadtsteinach und dem Centamt (Halsgericht) Wartenfels.
Der alte Sakralbau neben dem Rathaus wird 1800 abgebrochen. Bis etwa 1960 befindet sich gegenüber dem Rathaus die kurmainzische Amtskellerei, die dann bayerisches Land- und Amtsgericht wird.
Stadtprozelten kommt 1814 an Bayern, wird im 19. Jahrhundert zeitweise Sitz eines Landgerichts und wird 1862 dem Bezirksamt Marktheidenfeld einverleibt.