Das Freigericht Wilmundsheim vor dem Berg (oder vor der Hart) wird erwähnt.
Es gibt zwei Bürgermeister und zehn Ratsverwandte, die das Stadtgericht für geringe Vogteisachen bilden.
Dinkelsbühl hat ein Hoch- und ein Niedergericht.
Der Rat ist der Mittelpunkt der Rechtsfindung. Selbst die Urteile der Tochterstädte des Nürnberger "Stadtrechtskreises", die sogenannten "Heischurteile", werden an ihn übertragen.
Zwölf Ratsherren als Schöffen (scabini) des Stadtgerichts genannt.
Die Schöffenverfassung geht in eine Ratsverfassung über.
Laut Fries tragen Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich Bischof Manegold von Neuenburg das Gericht von Mergentheimn als Lehen auf und empfangen dieses wieder.
Das "Oberamt Kupferberg mit den sechs Halsgerichten" entstand zur Einsparung von Beamtenstellen aus den ursprünglichen selbständige Gerichts- und Verwaltungsämtern Stadtsteinach, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktschorgast, Marktleugast und Rodeck-Enchenreuth, die noch im 14. Jahrhundert als bischöfliche "officia" mit eigenen adeligen Amtleuten besetzt sind.
Die Stadt hatte mit ihrem Stadtgericht eine wichtige, mit dem Gastgericht auch überregionale Bedeutung.
König Adolf von Nassau bestätigt die Gerichtsfreiheit.