Graf Johann von Wertheim gibt den Meistern des Bäckerhandwerks in Wertheim eine Zunftordung.
Zünfte werden erwähnt.
In den bischöflichen Stadtordnungen von 1488 und 1575 finden sich detaillierte Bestimmungen zur Bäcker-, Metzger-, Leder- und Schusterordnung, zur Ordnung über "Fürkauf", Salzkauf, Hökern und Krämern und zu Maß und Gewicht sowie zu Standgeld bei Jahrmärkten und Bestimmungen zum Zoll.
Laut Lorenz Fries bestätigt Bischof Rudolf von Scherenberg den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Die Schmiedeordnung wird erwähnt. Es handelt sich um die zweitälteste Zunfturkunde.
Die Schmiedezunft "mit viel hantwerck" wird erstmals erwähnt. In Miltenberg ist zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als ein Berufszweig in einer Zunft organisiert.
Zu den städtischen Kompetenzen wird die Kontrolle von Maß und Gewicht (durch Bürgermeister oder Heimburger) sowie die Aufsicht über Bäcker und Metzger gezählt.
Graf Johann III. von Wertheim (1400-1495) stiftet eine Bruderschaft mit den Fischern, die bis zur Reformation Bestand hat.
Der Ritterhauptmann Konrad von Kindsperg zum Wernstein, der Bürgermeister und der Rat der Stadt Kronach geben an Stelle des Bischofs von Bamberg dem Handwerk der Schuhmacher (Schuster) in Kronach eine Ordnung.
Es ist eine Fischerordnung bekannt.