Die so genannte "Goldene Zeit" von Ansbach beginnt mit dem Verkauf des Oettinger Besitzes an die Hohenzollern und endet mit dem Übergang der Stadt an Bayern. Wirkliche Bedeutung erlangt die Stadt aber erst durch die Funktion als Residenzort (ab 1456).
In einer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. werden 72 Orte genannt, in denen Nürnberger Händler keinen Zoll zahlen müssen.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Staffelstein hat eine wachsende Bedeutung als Amtssitz des Bamberger Domkapitels.
Kaiser Ludwig IV. freit die Stadt Wertheim und gibt ihr Gelnhäuser Recht.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg Seßlach das Gelnhäuser Stadtrecht.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Weißenburg ist eine freie Reichsstadt.