Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Der Ort wird durch König Philipp von Schwaben zur Stadt erhoben.
Die missglückte Stadtgründung wird von König Rudolf I. von Habsburg an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg übergeben.
"Schoderlinus" (vermutlich ein Niederadliger Schoderlein) erhält ein Viertel des Lenkersheimer Zehnts vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Der Ritter Ludwig von Schoderlein erhält Lehen vom Bischof von Würzburg: Ein Viertel des Lenkersheimer Zehnts und Einkünfte von den beiden Teilen desselben Zehnts, die Walter von Beierbach und Hermann von Buechelberg gehören.
Rapoto Schoder von Tief erhält ein Viertel des Zehnten von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg schlichtet einen Streit zwischen den Bürgern von Lenkersheim und den Heilsbronner Leuten zu Schussbach.
Die Brüder Fritz und Arnold Schoder erhalten ein Viertel des Zehnten zu Lenkersheim als Lehen des Würzburger Bischofs.
Otto von Hessberg erhält den halben Lenkersheimer Zehnten als Lehen vom Würzburger Bischof.
Martin von Seinsheim erhält den halben Zehnt von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.