Allersberg gehört zum Bistum Eichstätt.
Allersberg ist freies Eigentum der Herren von Sulzbürg.
Allersberg wird erstmals erwähnt, als ein "dominus Hermannus plebanus in Alrsperch" in einer Schenkungsurkunde des Gottfried von Sulzbürg als Zeuge aufgeführt wird.
Allersberg wird als "Alrsperch" oder "Alrsperg" erwähnt.
Allersberg wird der Eichstätter Kirche geschenkt.
Der Eichstätter Bischof Konrad II. von Pfeffenhausen inkorporiert seiner Mensa die Pfarrkirche Allersberg.
Die Herren von Wolfstein empfangen Allersberg als Lehen vom Bischof von Eichstätt.
Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
Obwohl Allersberg schon 1323 Stadtrechte erhält und 1344 als oppidum bezeichnet wird, ist es doch nie Stadt geworden und hat seinen Charakter als Markt bis zum heutigen Tag behalten.
1347 wird ein Heinrich Hermannsberger als Richter zu Allersberg bezeugt.