Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern, zwölf inneren und sechs äußeren Ratsherren.
Creglingen gehört zum Bistum Würzburg.
Creglingen wird als "Cregelingen" erwähnt.
Creglingen befindet sich im Besitz der Grafen von Hohenlohe-Brauneck.
Creglingen hat eine eigene Pfarrei.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
Gottfried und Agnes von Brauneck unterstützen die Frühmesse durch mehrere Maßnahmen, u.a. indem sie Abgaben von einem Weinberg bei Creglingen stiften und ihren armen Leuten in der Stadt erlauben, Abgaben von einem Wald oberhalb Creglingens zu stiften.
Die Frühmesse in der Creglinger Pfarrkirche, die von Gottfried und Agnes von Brauneck gestiftet wurde, soll abwechselnd von ihnen und dem Kapitel des Hochstifts Würzburg verliehen werden.
Creglingen wird als "oppidum" bezeichnet.
Der kaiserliche Hofrichter Herzog Heinrich von Schlesien bestätigt Konrad von Brauneck einen am 3.9.1371 erlassenen Schiedsspruch des Nürnberger Landgerichts. Demnach soll dieser die Nutzgewähr über verschiedene Güter und Rechte, u.a. in Creglingen, Kitzingen und Königshofen (?) haben.