Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
Die schwäbischen und fränkischen Reichsstädte schließen einen Bund mit Graf Johann von Wertheim und dessen Städten. Art und Weise der Hilfeleistung und der Beilegung von Streitigkeiten werden geregelt.
Mitteilung Nürnbergs an Windsheim über den Beginn des Städtekriegs.
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn schlichten Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt und Windsheim.
"Innerer" und "äußerer" Rat mit je zwölf Mitglieder werden erwähnt.
Von Seiten der Stadt werden dem Schulmeister Holzausgaben erstattet
Eine Steuerliste besagt: In der Innenstadt gibt es 169 Abgabepflichtige, in der Außenstadt 287, dazu kommen 25 Ratsbürger, also insgesamt 488 Steuerzahler.
Das Landgericht von Nürnberg setzt Burggraf Friedrich V. von Nürnberg in Nutzgewähr der Stadt Windsheim, da diese ihm 2000 Mark in Gold schuldig blieb.
Die Stadt Rothenburg o. d. Tauber und die Stadt Windsheim schließen ein Bündnis gegen mögliche Feinde ("Jedermann"), das aber ausdrücklich nicht gegen den Bischof von Würzburg und den Burggrafen Friedrich von Nürnberg gerichtet ist.
Ein Notar wird erwähnt.