Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries, dass sie auf ewig von der Stadt Kitzingen nicht mehr Steuern als 1600 Gulden jährlich verlangen werden. Davon erhält der Bischof 1000 Gulden und der Nürnberger Burggraf 600 Gulden.
Bischof Johann von Brunn bestätigt dem Markgrafen Friedrich nochmals seinen Anspruch auf 12000 Gulden und sein Pfand Kitzingen, jedoch mit dem Vorbehalt der Wiederlösung.
Unter Vorbehalt der ewigen Wiedereinlösung und der Erbhuldigung gegenüber jedem neugewählten Würzburger Bischof wird Kitzingen an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach verpfändet.
Der Bischof von Würzburg hat in Kitzingen eine Geleitsmann sitzen, Beuel. Dieser führt die Geleite in folgende Städte aus: Würzburg, Ochsenfurt, Dettelbach, Schwarzach, Volkach und Schlüsselfeld, dazu übt er das Maingeleit aus. Dazu werden die verlangten Gebühren benannt.
Die Äbtissin des Kitzinger Frauenklosters ist im Besitz des Zolls am Ort.
Wegen schlechter finanzieller Möglichkeiten muss die Äbtissin das Marktrecht an die Stadt verkaufen, jedoch unter Vorbehalt des Rückkaufrechts.
Die Stadt kann zwar auf den Markt keinen Zugriff erringen, dafür aber durchsetzten, dass der Wochenmarkt von Sonntag auf Samstag verlegt wird.
Es gibt eine bürgerliche Stiftung für Arme und Kranke.
Das Benediktinerinnenkloster wird mit der Kirche durch einen Brand zerstört.
Drei Jahrmärkte werden verliehen.