Kaiser Karl IV. kauft Prichsenstadt von den Fuchsen von Dornheim.
Die Grundherrschaft bleibt bei einem einzigen Herren und wird nicht aufgeteilt.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Prichsenstadt auch das Recht auf einen Wochenmarkt.
In einer von König Wenzel ausgestellten Urkunde wird der Schutz des Würzburger Bischofs für die inzwischen in böhmischem Besitz befindlichen Orte Heidingsfeld, Bernheim und "burg vnd stat" Prichsendorf sowie für die Güter zu Willanzheim erwähnt. Heidingsfeld wird dabei erstmals als Stadt bezeichnet. Durch die Urkunde wird deutlich, dass der böhmische König in den genannten Orten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besitzt und der Bischof dort keine Ansprüche mehr erhebt. Wenzel sichert im Gegenzug den Schutz für die Besitzungen des Würzburger Hochstifts zu. In diesen Schutz sind ausdrücklich auch die Höfe und Gefälle des Hochstifts in Bernheim und Heidingsfeld sowie die bischöfliche Hälfte des Gerichts in Willanzheim mit einbezogen. Die Zusicherungen des Königs können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Heidingsfeld aus dem Machtbereich des Würzburger Bischofs entrückt.
Prichsenstadt wird als "civitas" bezeichnet.
Kaiser Karl IV. will sein Stammland in Luxemburg und das Kronland in Böhmen durch eine Landbrücke verbinden. Deshalb erfolgt kurz nach dem Kauf auch die Stadterhebung Prichsenstadts. Karl übergibt Prichsenstadt alle Rechte und Freiheiten der Stadt Sulzbach.
Laut Lorenz Fries kauft König Wentzel "Brisendorf" und erhält von seinem Vater Karl IV. die Rechte, daraus eine Stadt zu machen und ein Halsgericht einzurichten.
König Wenzel verleiht einen Sonderzoll zum Mauerbau.
König Wenzel verpfändet Prichsenstadt an die Burggrafen von Nürnberg.
Laut Lorenz Fries bestätigt König Wentzel den Bürgern von "Brisenstat" die von seinem Vater Karl IV. verliehenen Privilegien.