Das Kloster Münchaurach verkauft dem Burggrafen von Nürnberg seine Güter zu Baiersdorf mit Ausnahme der Kirche dort.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Die Nürnberger Burggrafen Johann und Friedrich setzen die Grenzen ihrer Teilgebiete genauer fest. Dabei wird bestimmt, welche Ortschaften zu Baiersdorf gehören sollen.
Der Burggraf Johann von Nürnberg überträgt Otto Sefte und seinem Sohn den Posten eines Amtmanns und das Schloss in Baiersdorf zur Tilgung seiner Schulden.
Baiersdorf ("Bayersdorff") wird in Merians "Topographia Franconiae" als Marktfleck bezeichnet. Der Ort werde zwar von manchen auch Städtlein genannt, das sei aber nicht realistisch.
Baiersdorf wird als "Städtlein" bezeichnet.
Für Baiersdorf wird eine Stadtordnung erlassen.
Der Rat der Stadt besteht aus vier Bürgermeistern, acht Ratsfreunden und vier Viertelmeistern.
Baiersdorf gehört heute zum Landkreis Erlangen-Höchstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken.