Landesherr ist der Bischof von Würzburg.
Iphofen liegt im Bistum Würzburg.
Es gibt eine Eigenkirche.
König Heinrich III. restituiert dem Nonnenkloster Kitzingen seine Besitzungen zu Kitzingen ("villa Chincingin"), Iphofen("Ibfehof"), Dettelbach ("Tettelbach"), Röhrensee ("Rorinse"), Langenberg ("Langinberc"), Steinach ("Steinaha"), Heidenvelt und Affaltrach.
Präsentationsrecht übt die in Iphofen begüterte Abtei Kitzingen aus.
Der Ort wird als "Yphove" erwähnt.
Der Ort wird als "Iphehofen" erwähnt.
Der Ort wird als "Ipfehouen" erwähnt.
Konrad III. bestätigt gemäß einem Hofgerichtsurteil dem Priester Hartwig und der Kirche zu Iphofen ("Ipehouen"/ "Iphehouen") den Besitz von zwei Dritteln des Zehnts, die Hartwig von Erlach zu Unrecht als Lehen des Klosters Kitzingen für sich beansprucht hatte.
König Konrad III. bestätigt gemäß dem Hofgerichtsurteil dem Priester Hartwig und der Kirche zu Iphofen den Besitz von zwei Dritteln des Zehnts in Iphofen, die Hartwig von Erlach zu Unrecht als Lehen des Klosters Kitzingen für sich beansprucht hatte.