Der Nürnberger Burggraf Johann III. verleiht Arzberg das Stadtrecht (Nürnberg-Egerer Stadtrechtsfamilie).
Arzberg wird als "civitas" bezeichnet.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg und Wunsiedel an Graf Günther von Schwarzberg. Dabei werden auch die Steuerverpflichtungen dieser beiden Orte sowie Arzbergs geregelt.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg, Wunsidel, Arzberg und Schönbrunn an die Ritter von Feilitzsch, von Wildenstein und Sack.
Burggraf Johann III. von Nürnberg setzt die Ritter von Feilitzsch als Amtmänner in Hohenberg, Arzberg und Wunsidel ein.
Burggraf Johann III. von Nürnberg vermacht seiner Tochter Elisabeth, Gräfin von Württemberg 40000 Gulden als ihr mütterliches Erbe und verpfändet ihr dafür Stadt und Schloss Bayreuth, Arzberg, den Markt Kirchenlamitz, das Schloss Hohenberg und Wunsiedel, wie auch Weißenstadt.
Die Gerichtsbarkeit wird erweitert.
Ein Siegel wird erstmals erwähnt.
Es werden ein Richter, ein Bürgermeister und zehn Geschworene erwähnt.
Die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit liegt in Händen der Stadt.