Kaiser Karl IV. überschreibt seiner Tochter Margaretha und dem Sohn des Burggrafen von Nürnberg, Johann III., bei ihrer Verlobung unter anderem Einkünfte aus Eschenbach, Bayreuth, Weißenstadt und Wunsiedel.
Burggraf Johann III. von Nürnberg erlässt eine Zeidelordnung für die Ämter Weißenstadt, Wunsiedel, Hohenwerk, Kirchenlamitz, Hof, Münchberg und Schauenstein.
Erwähnung von Bürgermeister und Rat. Das Ratskollegium besteht aus zwölf Bürgern, davon sind vier Bürgermeister, und vier Gemeindevorsteher.
Die Erhardskirchweih findet am Sonntag nach Fronleichnam statt.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Der Rat ist am Bergbau beteiligt, er besitzt eine Schmelzhütte (Ordnung von 1410).
Ein Schulmeister wird erwähnt, dieser ist zugleich Stadtschreiber.
Durch Ausgaben für Schule und Schulmeister wird das Schulwesen fassbar.
Burggraf Johann III. von Nürnberg vermacht seiner Tochter Elisabeth, Gräfin von Württemberg 40000 Gulden als ihr mütterliches Erbe und verpfändet ihr dafür Stadt und Schloss Bayreuth, Arzberg, den Markt Kirchenlamitz, das Schloss Hohenberg und Wunsiedel, wie auch Weißenstadt.
Die Waldstein-Kirchweih ist bezeugt (Verbindung zur dortigen Burgkapelle).