Der Ort wird als "Obenrlore" erwähnt.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Es gibt drei Jahrmärkte.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach geht der Kirchensatz in Lohr an die Rienecker; der Kirchensatz in Lauda soll solange gemeinsam gehalten werden, bis er durch einen Schiedsrichter geteilt werden kann.
Ein Spital wurde von Graf Gerhard V. und dessen Gattin Meine begründet.
Es wird eine Burgkapelle erwähnt.
Es gibt ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS LORE.
1366 erkannte Graf Ludwig VI. gegenüber Erzbischof Gerlach von Nassau ausdrücklich an, Rieneck und Lohr mit Zubehör von Mainz als Lehen empfangen zu haben.
Es ist ein "oberer" und eine "unterer" Rat erwähnt, aus welchem die beiden Bürgermeister hervorgingen.