Münnerstadt wird Pfarrei.
Es muss bereits eine Stadtmauer bestanden haben, da die Brüder Heinrich III. und Hermann I. von Henneberg in diesem Jahr ihre "curia infra muros" an den Deutschen Orden verpfändeten.
Ein plebanus wird erwähnt.
Das Deutschordenshaus Münnerstadt erscheint erstmals urkundlich als eigenständiges Rechtssubjekt.
In Münnerstadt ist ein Markt bezeugt.
Die Linie Aschach erhielt eine Hälfte von Münnerstadt, während die andere bei Henneberg-Coburg verblieb.
Erst im Jahr 1274 ist für Münnerstadt eine Komtur belegt.
Es werden Bürger erstmals genannt.
Es zeigt sich die Stadtverfassung mit der Nennung von Schultheiß, Schöffen und Ratsherren voll entwickelt.
Es erfolgt die Ansiedlung der Augustinereremiten durch die Bürger von Münnerstadt. Schultheiß, Schöffen, Ratsherren und Bürger übergaben auf Befehl, aus Gunst und mit Zustimmung der beiden hennebergischen Statherren den Augustinereremiten die sog. Vogelweide als Baugrund für ein Kloster und versprachen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.