König Konrad IV. verpfändet Rothenburg, die Juden dort und den Ort Gebsattel um 3000 Mark Silber an Gottfried von Hohenlohe.
Trotz des Interregnums kann der Rat eine Ratsverfassung einführen.
Rothenburg o. d. Tauber wird in der Zeit des Interregnums an das Haus Hohenlohe verpfändet.
Nach der ein Jahr zuvor erfolgten Revindikation Rudolfs von Habsburg und der damit einhergehenden Zugehörigkeit zum Reich erhält Rothenburg o. d. Tauber ein erstes umfassendes Freiheitsprivileg, das die Stadt unter den Schutz des Reiches stellt.
In Rothenburg o. d. Tauber ist eine Pfarrei nachweisbar.
König Rudolf von Habsburg erweitert die Marktprivilegien.
Rothenburg o. d. Tauber besitzt die autonome Befugnis zur Verhängung der Acht und zur Führung des Achtbuchs.
Es gibt in Rothenburg o. d. Tauber zunächst ein rein patrizisches Zwölferkollegium, die sogenannten "consules in rotenburg ceterique cives ibidem".
Das Franziskanerkloster wird gegründet und bis 1285 das Klostergebäude und die Franziskanerkirche errichtet.
Es ist erstmals eine eigene Deutschordenskomturei in Rothenburg o. d. Tauber nachweisbar.