Burggraf Friedrich von Nürnberg erneuert die Lehen von Frau Margareth Possen, Witwe von Ulrich Possen, in Windsbach.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überlässt den Bürgern von Windsbach den Stadtgraben daselbst.
Der Kurfüst und Markgraf Friedrich I. von Nürnberg legt ein allgemeines Stadtrecht für sein Territorium fest.
Die Verwaltung der Stadt erfolgte in starker Abhängigkeit vom herrschaftlichen Amtmann oder Vogt, der entsprechend der Ordnung von 1434 bei den jährlichen Ratswahlen am dritten Ostertrag die entscheidende Rolle spielte. Dem Vogt und dem Rat hatten die beiden Bürgermeister zu schwören, die Rechnungslegungen erfolgten vor dem Vogt, dem Rat und zwei weiteren Deputierten der Bürgergemeinde. Umgekehrt war die Bürgergemeinde aber auch für die Verwaltung des ganzen Amtes, den militärischen Schutz und die Durchführung des Gerichts unentbehrlich, so dass die Funktionsverteilung zwischen Herrschaft und Bürgerschaft zugleich eine Grundlage herstellte, die im allgemeinen die Bewältigung der Aufgaben in Stadt und Amt sicherstellte.
Es gab in Windsbach 46 Häuser.
Es werden eine Stadtmühle und eine Schwalbenmühle genannt.
Ein Verzeichnis der Viertelmeister, Bürger und Hausbesitzer findet sich im ältesten Stadtbuch.
Im Windsbacher Landbuch von 1522 wird unter den Bürgern Notha (Nathan) Jud genannt, der der Herrschaft (dem Markgrafen) jährlich zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn für sein Haus zu geben hatte.
Es waren in Windsbach 64 Bürger ansässig, unter ihnen Nathan Jud und der Frühmesser.
Es ist ein Rathaus in der Stadt erwähnt, das erst kurz zuvor erbaut worden sei; an dessen Stelle habe zuvor ein Bürgerhaus gestanden.