Burggraf Friedrich von Nürnberg erneuert die Lehen von Frau Margareth Possen, Witwe von Ulrich Possen, in Windsbach.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überlässt den Bürgern von Windsbach den Stadtgraben daselbst.
Der Kurfüst und Markgraf Friedrich I. von Nürnberg legt ein allgemeines Stadtrecht für sein Territorium fest.
Die Verwaltung der Stadt erfolgte in starker Abhängigkeit vom herrschaftlichen Amtmann oder Vogt, der entsprechend der Ordnung von 1434 bei den jährlichen Ratswahlen am dritten Ostertrag die entscheidende Rolle spielte. Dem Vogt und dem Rat hatten die beiden Bürgermeister zu schwören, die Rechnungslegungen erfolgten vor dem Vogt, dem Rat und zwei weiteren Deputierten der Bürgergemeinde. Umgekehrt war die Bürgergemeinde aber auch für die Verwaltung des ganzen Amtes, den militärischen Schutz und die Durchführung des Gerichts unentbehrlich, so dass die Funktionsverteilung zwischen Herrschaft und Bürgerschaft zugleich eine Grundlage herstellte, die im allgemeinen die Bewältigung der Aufgaben in Stadt und Amt sicherstellte.
Es gab in Windsbach 46 Häuser.
Es werden eine Stadtmühle und eine Schwalbenmühle genannt.
Ein Verzeichnis der Viertelmeister, Bürger und Hausbesitzer findet sich im ältesten Stadtbuch.
Die Besetzung der Ämter und die Wahl der zwölf Mitgleider des Rates schildert das Windsbacher Landbuch von 1522 detailliert: Alle Ämter innerhalb und außerhalb des Rats wurden von Amtmann, Vogt, Bürgermeister und Rat besetzt und entsetzt. Die Ratserneuerung wurde jährlich an den Osterfeiertagen, acht oder 14 Tage danach, wie es dem Amtmann oder Vogt gelegen war, vorgenommen. Dazu wurde der Rat auf das Rathaus geladen, in zwei Gruppen zu je sechs Mitgliedern aufgeteilt, von denen jede in Anwesenheit des Amtmanns oder Vogtes einen der beiden Bürgermeister zu wählen hatte. Danach wurde der Rat entlassen. Amtmann, Vogt und beide Bürgermeister berieten sich und forderten zehn von den bisherigen Räten wieder herein, dazu ernannten sie zwei weitere Räte, die bisher nicht Mitglieder des Gremiums gewesen waren. Zwei weitere Mitglieder aus der Gemeinde wurden erwählt, um bei der Rechungsprüfung mitzuwirken. Danach mussten die Amtsinhaber, Bürgermeister, Baumeister, zwei Steuermeister, zwei Gotteshauspfleger, ihre Rechnungen ablegen, um dann von Amtamnn, Vogt, Bürgermeister und Rat erneut gewählt zu werden. Im Anschluss daran gab es, auch für den Pfarrer, Stadtschreiber und Stadtknecht, ein Mahl.
Es waren in Windsbach 64 Bürger ansässig, unter ihnen Nathan Jud und der Frühmesser.
Es ist ein Rathaus in der Stadt erwähnt, das erst kurz zuvor erbaut worden sei; an dessen Stelle habe zuvor ein Bürgerhaus gestanden.