Das Stadtrecht ignoriert den Rat und nennt nur Schöffen (Zwölfer und Sechser). Man kann mit Recht von einer Schöffenverfassung sprechen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein schließt mit Untergebenen einen Landfrieden, darunter Volkach, Neustadt, Bischofsheim, Mellrichstadt, Fladungen und Meiningen.
Der Würzburger Bischof befreit Volkach auf sechs Jahre von Steuer und Bede, weil die Volkacher eine bischöfliche Schuld von 2600 Gulden bei Graf Lienhard von Castell bezahlt haben.
Volkach erhält durch König Ruprecht I. ein Jahrmarktsprivileg.
Die Beginenklause am Kirchberg wird geschlossen.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn errichtet in Volkach ein neues Zentgericht, einen Gerichtssprengel für die Blutgerichtsbarkeit.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn hat in der Stadt Volkach ein eigenes Halsgericht eingesetzt.
Laut einer Beschreibung des Kirchenritus hat der Schulmeister mit den Schülern an der Kirchweihfeier der Kapelle auf dem Kirchberg teilzunehmen.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg gestattet, bestätigt durch König Friedrich III., zwei weitere Jahrmärkte am Samstag Invocavit und am St. Georgstag abzuhalten. Dieses Privileg bekräftigt aber nur einen längst bestehenden Zustand.
In Volkach werden drei Jahrmärkte genannt.