Ritter Albrecht Förtsch von Thurnau bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Weiterhin bezeugt er, dass Umerstadt zu Heldburg und nicht zu Coburg gehört.
Rodach wird unter der Meißener Herrschaft das Coburger Recht als Stadtrecht verliehen.
Burggräfin Sophia verpfändet Kunz, dem Münzmeister zu Coburg, Lindenau und Hundshang.
Bis zum 30-jährigen Krieg bleiben Coburg, Rodach, Neustadt bei Coburg und Sonneberg Teil der "sächsischen Ortslande in Franken".
Der Burggraf von Nürnberg verspricht dem Markgrafen Balthasar von Meißen Einkünfte aus Coburg zur Tilgung seiner Schulden.
Die Thüringer Grafen und Meißener Markgrafen bestätigen dem Coburger Augustinerkloster seine Güter und Weinberge.
Die Thüringer Grafen und Markgrafen von Meißen sind Stadtherren von Coburg.
Der Nürnberger Burggraf Johann verschreibt Margaretha vom Berge Einkünfte aus Coburg zur Tilgung seiner Schulden.
Burggraf Johann von Nürnberg will zur Rückzahlung der 1000 Gulden, die Christoph Schlegler diesem geliehen hat, Abgaben aus den Städten Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Haßfurt, Coburg, Hildburghausen, Ebern, Kronach oder Pottenstein nehmen.
Nach den Wettinern (von Meißen) war der Herzog Wilhelm III. von Sachsen aufgrund der Altenburger Teilung Regent der Pflege Coburg.