Die Herrschaft des Mainzer Erzbischofs wird lockerer, geht aber nie ganz verloren.
Schultheiß und Schöffen - von 1331 bis 1364 ausschließlich Bürgermeister, Schöffen und Rat - fungierten als Organe der bürgerlichen Gerichtsbarkeit.
Es taucht in Aschaffenburg zum ersten Mal mit Heilmann Schwab ein Keller (Amt) auf.
Die Grafen Heinrich, Gerhard und Albrecht von Rieneck schließen einen Vertrag mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. Demnach soll unter anderem der Teil der Aschaffenburger Vogtei, der dem verstorbenen Grafen Ludwig von Rieneck gehörte, an das Erzstift Mainz fallen.
Die Vorstadt St. Agatha wird in die "Circumvallationslinie" aufgenommen.
1354 verleiht König Karl IV. dem Erzbischof Gerlach von Mainz die Zölle zu Miltenberg und Aschaffenburg, die bisher Kuno von Falkenstein innehatte. Inwieweit hier noch ein Reichszollcharakter de facto vorhanden war, lässt sich schwer ermitteln.
Unter dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau werden Stadtordnungen erlassen.
Die Annakapelle wird erbaut.
Die Fischervorstadt wird mit Mauern umgeben.
Adolf, der Bischof von Speyer (und spätere Erzbischof von Mainz), und der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erlassen ein Schutzprivileg über die Straßen von Külsheim über Würzburg nach Aschaffenburg.