König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
Der Ort wird an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.
Es wird ein Spital gegründet.
Als Bischof Gerhard von Würzburg dem neuen König Ruprecht huldigt, verschreibt ihm dieser für eine etwa erforderliche Reichshilfe 7000 Gulden auf Heidingsfeld und Mainbernheim.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
König Wenzel gewährt den Weinzoll.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Bürger Heidingsfelds auf ein Jahr von allen Zöllen im Hochstift Würzburg.
Nachdem der König von Böhmen Heidingsfeld und Mainbernheim an den Burggraf Johann von Nürnberg für 4100 Gulden verpfändet hatte, lösten sich die Städte selbst wieder aus. Laut Lorenz Fries wurde ihnen die dafür notwendige Geldsumme von Wilhelm und Hildbrand von Thüngen vorgestreckt. Vermittelt hat diese Auslösung Bischof Johann von Brunn, weil er hoffte, die beiden Städte an sich bringen zu können. Er stellte den von Thüngen in Aussicht, diese Geldsumme in Höhe von 4100 Gulden zu bezahlen, jedoch konnte er die Summe nicht aufbringen.
Laut Lorenz Fries stellt Bischof Johann von Brunn den Söhnen von Wilhelm und Hildebrand von Thüngen erneut in Aussicht, ihnen 4100 Gulden innerhalb von zwei Jahren zu bezahlen. Diese Summe hatten die von Thüngen zur Auslösung der Städte Mainbernheim und Heidingsfeld vorgestreckt. Bis dahin sollten die von Thüngen für je 15 Gulden einen Gulden Zins erhalten und als Amtmänner in den Städten eingesetzt werden.
Der Bischof von Würzburg wird vom böhmischen König Wenzel beauftragt, Prichsenstadt, Heidingsfeld und Mainbernheim aus der Pfandschaft zu lösen. Dies gelingt zumindest für Heidingsfeld und Mainbernheim.