In einer Fälschung datiert auf 1320 bestätigt König Ludwig IV. die Rechte von Burgbernheim und stellt Verletzungen dieser Rechte unter finanzielle Strafe. Hierbei wird wohl auf Streitigkeiten mit Rothenburg o.d.T. und Windsheim wegen der Gerichtsbarkeit angespielt.
König Ludwig IV. überträgt die Verteidigung Rothenburgs den Edlen Konrad, Ludwig und Gottfried von Hohenlohe.
König Ludwig IV. verpfändet die Steuer in Rothenburg für 1500 Pfund Heller an Ludwig von Hohenlohe.
König Ludwig IV. verpfändet Rothenburg o. d. Tauber an Konrad, Ludwig und Gottfried von Hohenlohe für 8000 Pfund Heller. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Christen und Juden betroffen sind.
Konrad, Ludwig und Gottfried von Hohenlohe versprechen einigen Rothenburger Bürgern, in der Stadt einen neuen Richter anstelle des alten (Wortwin von Zimmern) einzusetzen.
Eufemia von Brauneck überlässt dem neuen Spital in Rothenburg für das Seelengedenken ihres verstorbenen Mannes einen Hof in "Holtzhusen" und ihre Weingärten und Gülten in Kleinochsenfurt ("Nidern Ohsenfurt"). Dazu verzichtet sie auf 400 Pfund Heller, die ihr das Spital noch schuldig war.
Eufemia von Brauneck verkauft dem neuen Spital in Rothenburg drei Nutzen aus zwei Höfen in "Urnhove" für 124 Pfund Heller und alle diesjährigen Nutzen aus ihrem Besitz in Niedernbreit für 60 Pfund Heller.
Eufemia von Brauneck überlässt dem neuen Spital in Rothenburg Güter zur Finanzierung von vier weiteren Pflegeplätzen.
Rothenburg o. d. Tauber erhält ein kaiserliches Privileg zur Selbstgesetzgebung.
Ulrich von Hohenlohe verzichtet auf Bitten der Rothenburger Bürger auf Ansprüche auf ein Gut in "Saltpach", das Hermann von Brunst dem neuen Spital vermacht hatte.