Rudolf II. von Scherenberg, Bischof von Würzburg, der in den vergangenen Jahren Bernhard von Wichsenstein ein Burggut in seinem Schloss Homburg am Main mit Zugehörungen zu Mannlehen unter Vorbehalt des Wiederkaufs verliehen hatte, einigt sich mit diesem, dass Bernhard von Wichsenstein es an ihn für 700 Gulden abtritt. Dafür werden ihm 30 Gulden aus dem Bedeeinkommen der Stadt Dettelbach angewiesen, fällig am St. Martinstag. Der Bischof behält sich vor, die Gült zu jeder Zeit mit 700 Gulden abzulösen gegen vierteljährige Kündigung vor St. Peter Kathedra.
Der Würzburger Bischof verschreibt Eckart von Crailsheim laut Lorenz Fries jährlich 100 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt Oswald Zoller von Bamberg laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Bischof Lorenz von Bibra kauft laut Lorenz Fries von Sigmund von Schwarzenberg einige Rechte an Dettelbach.
Seit 1498 führen die Bürger von Dettelbach ein Siegel.
Der Würzburger Bischof verschreibt dem St. Dietrich Spital laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung für Dettelbach. Unter Anderem sollen Prozesse, deren Streitwert unterhalb 10 fl liegt, nicht mehr vor dem Stadtgericht, sondern vor dem Schultheiß verhandelt werden. Eine Appellation an den Bischof nach einem Prozess am Stadtgericht soll nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein.
Dettelbach hat eine eigene Pfarrei.
Bischof Konrad von Thüngen fordert laut Lorenz Fries den Zehnten von Dettelbach.
Erzherzog Leopold Wilhelm zu Österreich nimmt die Stadt Dettelbach in seinen Schutz und befreit sie von Einquartierungen und anderen Kriegsbeschwerlichkeiten.