Eine dritte Mühle in Meiningen wird genannt, die "Mittelmühle". Hans Waltdorfer hält sie, wie sein Vater vor ihm, als Lehen des Hochstifts Würzburg. 1497 geht sie in den Besitz des Hans Ludwig über.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn befreit die Stadt Meiningen auf fünf Jahre von Entrichtung der Steuer und bittet anstatt der Zinsen um ein Anleihen von 6000 Rheinischen Gulden. Schon 1414 ist es zu einer Abrede über diese Summe gekommen.
Graf Albrecht von Wertheim, Pfleger des Stifts Würzburg, verspricht dem Würzburger Bischof Johann II. von Brunn, ihm bei der Erlangung der Huldigung der Städte im Stift behilflich zu sein. Namentlich genannt werden Würzburg, Neustadt (keine genauere Bestimmung möglich) und Meiningen. Sollten diese drei die Huldigung verweigern, will Albrecht das "sloss vnsern Frawenberg" dem Bischof und Domkapitel übergeben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verpfändet den Brüdern Wilhelm und Heinrich, Grafen von Henneberg, die Stadt Meiningen samt den Dörfern Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld für insgesamt 15000 Gulden Auf Meiningen haben sie bereits am 8.8.1434 ein Pfandgeld von 6000 Gulden gewährt, weitere 9000 Gulden sind wegen den Dörfern Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld zu geben.
Die Stadtordnung zeigt eine relative Freiheit gegenüber dem Landesherrn.
Der Rat erhebt sich gegen den Landesherren, den Bischof von Würzburg.
Meiningen verliert nach der Erhebung des Rats gegen den Bischof von Würzburg seine Freiheiten.
Meiningen wird von Bischof Rudolf von Scherenberg wieder abgelöst.
Nach Klagen des Meininger Tuchweberhandwerks erlässt der Würzburger Bischof eine Ordnung: Demnach darf auf den Meiningener Märkten nur noch Tuch verkauft werden, das mindestens 1/2 fl pro Elle wert ist; davon ausgenommen sind Tuche, die in der Stadt gefertigt wurden. Auch sollen die Meiningener Tuchmacher dieses Privileg auf auswärtigen offenen Märkten haben.
In den ersten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gibt es mehrfach Auseinandersetzungen zwischen den Herrschaften Henneberg und Würzburg um das Geleit von Mellrichstadt nach Meinigen, die 1520 beigelegt werden.