Der neugewählte Würzburger Bischof Hermann I. von Lobdeburg schwört, die Besitzungen des Hochstifts nicht zu veräußern, darunter die Vogtei in Karlstadt ("Karlestat"), die Burg Arnstein ("Arnstein") und die durch den Tod des Grafen von Henneberg frei gewordenen Lehen Meiningen ("Meiningen") und Mellrichstadt ("Melrichstat").
Nach dem Tod des Grafen Berthold von Henneberg verzichtet Burggraf Poppo von Würzburg zugunsten des Würzburger Bischofs auf seine Rechte in Meiningen und auf die Vogtei Mellrchstadt. Meiningen wird dabei als "civitas" erwähnt.
Die Schule soll angeblich schon bestanden haben.
Die Existenz einer Schule ist nachgewiesen.
Das Stadtgericht oder der Schultheiß in Meiningen wird erwähnt.
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nimmt die "universitas civium" die Selbstverwaltung wahr.
Es gibt einen Stadtschreiber ("scriptor civium") mit Namen Berthold in Meiningen.
Gernot, Dietrich und "Kislingus" von Meiningen erhalten Lehen vom Hochstift Würzburg, darunter eine Badstube und den Zehnten in Meiningen. Später gehen die Lehen an Friedrich Kisling.
Eine Mühle wird genannt. Diese ist als Würzburger Lehen halb im Besitz des Volker von Thüngersheim. Später findet sich ein Drittel dieser Mühle im Besitz des Bürgers Heinrich Schilling (der diesen Teil von seinem Bruder C. gekauft hat). Am 24.12.1404 geht sie im Ganzen als Lehen an den Bürger Klaus Kobenhuber, am 27.6.1497 an die Brüder Jörg und Kunz Möller. 1509 wird sie erneut geteilt, die Hälfte geht an Hans Möller, Jörgs Sohn.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verlegt auf allgemeinen Wunsch der Bürger zu Meiningen ihren Jahrmarkt am St. Ulrichs Tag auf den Sonntag nach Ostern und verheißt den Besuchern des Marktes seinen Schutz.