Das Hochstift Würzburg verkauft unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes die jährliche Gült an der Bede der Stadt Meiningen an Johann von Helbe, dessen Abgabeneinnahmen jährlich 60 Pfund Heller betragen und an Volknant Wolf, dessen Abgabeneinnahmen sich auf 40 Pfund Heller belaufen, für insgesamt 1000 Pfund Heller.
Die Ritter Heinrich von "Slytz" (wohl Schlitz), Erwin und Karl von "Buchez" (wohl Buches) vertragen sich mit dem Hochstift Würzburg und werden dessen Erbburg- und Dienstmänner. Heinrich von "Slytz" muss 100 Pfund Heller entweder an die Hildenburg oder an Bischofsheim verrichten und wird dessen Burgmann. Erwin und Karl von "Buchez" müssen ebenso jeweils 100 Pfund Heller an Burgsinn bezahlen und treten dort in den Dienst des Burgmannes. Desweiteren versprechen sie eine Zahlung von 100 Pfund Heller an den Probst von Wechterswinkel als Ersatz des Schadens der Bürger von Meiningen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestimmt, dass die Augustiner in Schmalkalden ihr Kirchweihfest von dem Sonntage Misericordia auf den Sonntag nach Fronleichnam verlegen sollen.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel Meiningen das Stadtrecht der Reichsstadt Schweinfurt.
In der Urkunde, in der Hans von Sulza dem Hochstift Würzburg seinen Teil der Feste Sulza gibt und sie als Mann- und Weiberlehen erhält, wird die Stadt Meiningen mit ihren Bürgern als Bürge genannt.
Heinrich Albrecht und Dietrich von Frankenstein bleiben die Dienst- und Burgmänner des Hochstifts Würzburg in Meiningen.
Bischof Albrecht von Würzburg verleiht Dyetzel Marschalk, dem Vogt von Meiningen, Teile der Feste Sulza mit Zubehör, sowie dasselbe zu Rode und Steinbach als Mann- und Weiberlehen.
Hermann von Bibra erhält einen Anteil an der Feste Wildberg, Hellergült von Neuenstadt, Mellrichstadt und Meiningen auf Wiederkauf.
Die Truchsessen zu Meiningen treten in den Dienst des Hochstiftes Würzburg.
Walther Gotschalk und seine Frau Elsbeth erhalten unter Anderem Abgaben auf die Meininger Bede.