Nach dem Tod des Andreas von Mutisheim verschreibt Bischof Johann von Egloffstein laut Lorenz Fries den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein, der diesem bisher verpfändet war, für 200 Gulden an Eberhard von Beringen.
Arnstein wird als "Arenstein" erwähnt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verpfändet der Familie von Hutten Stadt und Amt Arnstein.
Bischof Johann von Brun verschreibt laut Lorenz Fries den Brüdern Konrad und Bartholomäus von Hutten Ungeld und Bede in Arnstein für 3000 Gulden unter einem jährlichen Zins von 200 Gulden.
Der Schulmeister wird in einer Jahrtagsstiftung zum ersten Mal erwähnt.
Erste Erwähnung einer Schule.
Karl von Thüngen ist Pfandinhaber von Arnsteiner Gefällen.
Zwei Mühlen in Arnstein werden genannt: Eine "an der Brücke oben beim Tor", die andere vor dem "Siegersdorfer Tor". Sie sind als Lehen im Besitz des Georg Fuchs von Dornheim.
Schloss und Stadt Arnstein werden 1473 mit 400 Gulden Bede auf etlichen Dörfern an Konrad von Hutten verschrieben und erst 1489 endgültig wieder eingelöst.
In Arnstein fällt in "gemeinen Jahren" ein Ungeld von 50 fl an, wovon die Hälfte an den Würzburger Bischof abgeführt werden muss. Der Kleinzoll erbringt 15 fl, die Bede 180 fl.