Kaiser Karl IV. freit die Bürger der Stadt Schweinfurt als Teil der großen Privilegien, so dass sie nur noch vor ihrem eigenen Richter zu Schweinfurt zu Recht zu stehen brauchen.
Da Kaiser Karl IV. nicht die Mittel hat, die Stadt wieder auszulösen, bringt der Rat der Stadt die Summe auf, wenigstens die hennebergische Hälfte aus der Pfandschaft zu lösen (3000 Pfund Heller gehen an die Gräfinwitwe Elisabeth von Henneberg).
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, werden durch Steuern und Spenden finanziert.
Bestimmt durch die "Großen Privilegien" haben die Bürger nun das passive Wahlrecht.
Die "Großen Privilegien" beinhalten, dass die Steuer an das Reich nicht erhöht werden darf, die Steuer in der Stadt hingegen schon.
Damit Schweinfurt auch die Würzburger Hälfte des Pfandes bezahlen kann, befreit Kaiser Karl IV. die Stadt für 20 Jahre von der Reichssteuer.
Bau eines Kaufhauses nach dem zweiten Großen Privileg von Kaiser Karl IV.
Verleihung von drei Jahrmärkten.
Der Bürgermeister und der Rat erhalten das Recht, den Reichsvogt, den Vertreter des Kaisers, frei zu wählen.
Der Rat wählt Ritter Konrad von Seinsheim zum Reichsvogt.