Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überträgt der Stadt Ansbach die Verwaltung mehrerer von ihm dort ausgesetzten Leibgedinge.
Das Schloss wird erstmals erwähnt.
Es ist in Ansbach die Judengasse belegt, in der zu dieser Zeit aber Christen gewohnt haben.
Der Burggraf und spätere Markgraf weicht nach seiner Vertreibung aus Nürnberg nach Cadolzburg und Ansbach aus und errichtet dort seine eigene Residenz.
Kurfürst und Markgraf Friedrich I. legt ein allgemeines Stadtrecht fest.
Es wurde eine Stadt- und Gerichtsordnung erlassen. Sie regelte die Ratswahl und bestimmte die Ratsmitglieder zugleich zu Schöffen des Halsgerichts.
Kurfürst Friedrich von Brandenburg bestätigte ausdrücklich die älteren Privilegien und Rechte und nannte einen achttägigen Jahrmarkt (vom Sonntag Reminiscere bis Sonntag Oculi) und einen wöchentlichen Rossmarkt an den Montagen.
Es gibt einen Rabbiner in Ansbach.
Nachdem in der Vorstadt durch Nürnberger Truppen zahlreiche Häuser zerstört worden waren, wurde die Stadt erweitert und neu befestigt.