Die Grafen von Hirschberg müssen in einem Vertrag zwölf gewählten Geschworenen die freiwillige und strittige Gerichtsbarkeit einräumen. Dieses Gremium bildet die Vorstufe zum Rat.
Graf Gebhard von Hirschberg verleiht den Bürgern von Eichstätt das Recht, die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst ausüben zu dürfen. Sie erhalten die volle Freiheit auf Eheschließung und der Graf sichert ihnen zu, keine ungerechten Steuern zu erheben.
Der Eichstätter Bischof Konrad II. von Pfeffenhausen belegt die Stadt Eichstätt mit dem Interdikt, da der Graf Gebhard von Hirschberg seine und seines Kapitels Güter und Leute mit einer ungewohnten schweren Steuer erpresst.
Die Grafen von Hirschberg, die bisherigen Hochstiftsvögte, sterben aus.
Der Bischof ist oberster Gerichtsherr.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.
Das Leprosenhaus wird erstmals urkundlich erwähnt. Es existiert jedoch wohl schon 1210.
Das Leprosenhaus an der Salnau wird urkundlich erwähnt.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
König Heinrich VII. gibt auf Bitten des Eichstätter Bischofs Philipp von Rathsamhausen den Städten Eichstätt und Berching Freiheit von fremden Gerichten auf Widerruf.