In der 1488 von Bischof Heinrich III. von Trockau erlassenen bzw. bestätigten Ordnung, in der die der städtischen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Straftaten aufgezählt sind (Verstöße gegen die Handwerker- und Marktordnung und leichte Körperverletzungen), wird Bürgermeister und Rat die Hälfte bzw. ein Drittel der Strafgelder zugesprochen.
Der Ritterhauptmann Konrad von Kindsperg zum Wernstein, der Bürgermeister und der Rat der Stadt Kronach geben an Stelle des Bischofs von Bamberg dem Handwerk der Schuhmacher (Schuster) in Kronach eine Ordnung.
Es wurde das erste Rathaus erbaut. Es diente den regelmäßig stattfindenden Ratssitzungen und Gerichtsverhandlungen. Den Kern des jetzigen Gebäudes bildet ein 1512 fertiggestellter Bau.
Das durchschnittliche Steueraufkommen je Steuerpflichtiger war in der Vorstadt um 1500 nicht einmal halb so hoch wie in der Oberstadt, wo neben Kaufleuten und Floßherren vermögende Handwerksmeister ansässig waren.
Es ist eine Fischerordnung bekannt.
Die Anzahl der Anwesen in der Vorstadt war zu Anfang des 16. Jahrhunderts und auch um 1800 wieder beträchtlich höher als die der Oberstadt.
Spätestens seit dem 16. Jahrhundert war das Bürgerrecht nicht mehr an den Hausbesitz in der Oberstadt gebunden, damals konnten Bürger auch Lehen nichtstädtischer Grundherren besitzen.
Eine von den Bürgern regelmäßig zu leistende "Stadtsteuer" für den Unterhalt städtischer Bediensteter und für die Zahlung einer jährlichen Steuer an den Bischof (60 fl. auf Schloss Rosenberg) war um 1580 schon längere Zeit nicht mehr erhoben worden.
Für Kronach sind bereits acht Mühlen bezeugt.
Der von der Ecke am Haßlacher Torweg auf die Südseite der Kirche verlegte stattliche Pfarrhof in Kronach befand sich im Besitz der Oberpfarrers.