Das Siechhaus wird durch die Äbtissin Hedwig von Hohenwart gestiftet.
Bei einem Schiedsspruch zwischen den Burggrafen von Nürnberg und der brauneckschen Witwe und ihrer Tochter über die brauneckschen Reichslehen, verbleibt der Teil in Kitzingen bei dem Geschlecht von Brauneck.
Papst Bonifatius IX. erneuert die Inkorporation der Pfarrkirchen von Kitzingen und Kleinochsenfurt in das Würzburger Stift.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".
Aufgrund der schlechten finanziellen Situation ist das Hochstift Würzburg gezwungen, erst zwei Drittel, dann die gesamte Stadt bis zur Wiedereinlösung 1629 an die Nürnberger Burggrafen und an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zu verpfänden.
König Wenzel verleiht den Burggrafen von Nürnberg die verfallenen hohenlohischen Reichslehen, darunter einen Teil der Stadt Kitzingen.
Der Aufstand der Würzburger Bürgerschaft gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Domkapitel zwang den Bischof, die militärische Hilfe der Burggrafen Johann und Friedrich zu Nürnberg in Anspruch zu nehmen. Dafür verschreibt er ihnen einen Teil Kitzingens für 12000 Gulden.
Das Kloster erhebt den Brückenzoll und übt die Bau- und Marktpolizei aus. Außerdem müssen für Häuser, Äcker oder Weinberge Zoll entrichtet werden.
Es gibt Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Benediktinerinnenkloster.
Das Marktrecht hat die Äbtissin des Benedikinerinnenklosters.