Neuenstein gehört zum Bistum Würzburg.
Neuenstein wird als "Nuwenstein" erwähnt.
Kraft von Hohenlohe gibt seiner Ehefrau Adelheid als Wittum unter anderem die Burg Neuenstein und Einkünfte darauf.
Das Gültbuch der Herrschaft Hohenlohe verzeichnet Abgaben aus Neuenstein, darunter auch die einer Badestube.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
Kraft von Hohenlohe, der Ältere, und seine Frau Anna stiften dem Marienaltar der Neuensteiner Kirche eine ewige Messe. Kurz darauf bestätigt der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe die Stiftung. Neuenstein gehört zur Pfarrei Öhringen.
Die Städte Neuenstein, Hall und einige weitere werden vom Nürnberger Landrichter Engelhart von Tanne angewiesen, die Güter des Klaus Sieder zu schirmen.
Der erste in Neuenstein bekannte Schulmeister Johann Heussler bezeugt die Einsetzung eines Kaplans in Weikersheim.
Die Pfarrei in Neuenstein wird erwähnt.
Neuenstein gehört heute zum Landkreis Hohenlohekreis (Baden-Württemberg).