Ebenso wie das Landgericht des Bistums Würzburg und Herzogtums Franken besitzt auch das Brückengericht in Würzburg kaiserliche beziehungsweise königliche Freiheiten. Dieses Gericht hat insgesamt vier verschiedene Namen: Landrecht, Brückengericht, Oberste Zent und Stadt- oder Saalgericht. Nicht zu verwechseln mit dem Landgericht ist die erste andere Bezeichnung für das Brückengericht: das Landrecht. Diese Bezeichnung kommt laut Fries daher, dass sich der Gerichtszwang über alle Gebiete des Bistums Würzburg und des Herzogtums Franken, also über das ganze Land, erstreckt.