Weil bei Bauarbeiten und Bauvorhaben oftmals Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Würzburger Bürgern entstehen, werden aus Zimmeren, Steinmetzen und Maureren vier verständige Personen ausgewählt, die das sogenannte Geschworenengericht (geschworen Gericht) bilden. Deshalb werden diese vier Schöffen auch als Stadtgeschworene (Statgeschworen) bezeichnet. Diese Schöffen stehen unter Eid und verpflichten sich dazu, die Streitigkeiten bezüglich diverser Bauvorhaben zwischen den Bürgern zu richten. Die Entscheidung der Schöffen ist außerdem verbindlich. Wenn ein Bürger eine schriftliche Bestätigung der Entscheidung fordert, wird ihm diese mit dem Siegel der Stadt Würzburg ausgestellt. Bischof Lorenz von Bibra hat bezüglich der Bauvorschriften eine eigene Ordnung erlassen.