Bischof Johann von Brunn nimmt sechs Jahre nacheinander, beginnend 1412, von den Bauern, die zum Kloster Langheim gehören und in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Ebern) leben, 130 Gulden; dafür befreit er sie von den sonstigen Abgaben. Dasselbe Verfahren praktiziert er mit den Einwohnern von Neuses an der Eichen (Neuseß), Watzendorf (Watzendorf) und Gossenberg (Goessenburg), die von den Pflichten des Frondienstes (Frone), der Verköstigung (Atzung) und den Diensten (Diensten) freigestellt werden.