Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.